AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Delphin-planet
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB).
Übertragung
Der Schwimmkurs ist generell an die teilnehmende Person gebunden.
Kurswechsel
Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt.
Zutritt zur Schwimmhalle
Im Schwimmbad befinden sich ausschließlich die Kursteilnehmer und das Lehrpersonal. Eltern nehmen nicht am Kurs teil. Das Zuschauen von außerhalb ist nur in ausgewählten Einrichtungen möglich.
Haftung
Die Schwimmschule sowie die jeweiligen Einrichtungen übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen. Die Schwimmstunde startet mit dem Abholen der Kursteilnehmer aus den Umkleideräumen durch das Lehrpersonal und endet nach der Schwimmstunde ebenfalls mit der Übergabe im Umkleidebereich an die Eltern.
Versicherung
Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert.
Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten bis 1 Stunde.
Beginn des Schwimmkurses
Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit und nur in Begleitung des Lehrpersonals betreten werden.
Zahlung
Der Kursbetrag muss spätestens bis zum angegebenen Zahlungsziel entrichtet werden. Sollte die Zahlung nicht zur angegebenen Frist beglichen sein, so wird der Teilnehmer automatisch storniert. Eine feste Platzreservierung ist nur nach Begleichung der vollen Kursgebühr möglich.
Krankheiten
Hat ein Teilnehmer spezielle Krankheiten, oder ist auf Medikamente angewiesen, so müssen Sie uns dies mitteilen.
Abbruch eines laufenden Schwimmkurses
Sollte ein Kurs in Härtefällen nicht beendet werden können, kann der Kurs frühzeitig abgebrochen werden. In diesem Fall werden alle bisher reservierten Kursstunden bis zum Beendigungszeitpunkt (Tag der Abmeldung, mindestens 2 Tage vor dem Kurs) stundenweise zzgl. einer Verwaltungspauschale in Höhe von 20€ in Rechnung gestellt.
Nachholstunde
Versäumt ein Kursteilnehmer eine Unterrichtseinheit ohne abzusagen, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten (§ 615 BGB) und es entfällt die Möglichkeit einer Nachholstunde. Pro Kurs gewährleisten wir Ihnen eine Nachholstunde Ohne Ärzlicheatest. Voraussetzung dafür ist, dass die entfallenen Stunden abgesagt werden. Absagen müssen mindestens 3 Tage vor Kurstermin eingehen, sonst gilt die Stunde als unentschuldigt.
Im Krankheitsfall bieten wir die Möglichkeit, die verpassten Stunden durch ein ärztliches Attest nachzuholen. Die Nachholstunden können jedoch nicht während des laufenden Kurses eingelöst werden, sondern erst nach Abschluss des aktuellen Kurszyklus. Ab dem kommenden Monat beginnen wir mit den Nachholstunden, wobei wir uns bemühen, den Kindern die Möglichkeit zu geben, in ihrem aktuellen Kursniveau nachzuholen. Da unsere Gruppen eine begrenzte Anzahl von Kindern haben, organisieren wir die Nachholstunden entsprechend. Dies bedeutet, dass Kinder ihre verpassten Stunden in dem Kurs nachholen können, in dem sie sich aktuell befinden. Beispielsweise können Fortgeschrittene ihre Stunden nur im Fortgeschrittenenkurs nachholen und nicht im Anfängerkurs oder umgekehrt.
Terminänderungen
Sie erhalten per E-Mail oder Per Whatsapp eine Terminübersicht der geplanten Schwimmtermine. Sollte sich seitens der Schwimmbadbelegung eine Terminänderung ergeben, kann es zu einer Anpassung und kurzfristigen Änderung der Schwimmtermine kommen.
Schwimmbad Defekt
Bei längerfristigen Schwimmbad‐Defekten kann der Kurs in einem anderen Schwimmbad fortgeführt bzw. beendet werden.
Weiterführende Schwimmkurse
Ein Folgekurs erfolgt nicht automatisch, sondern auf Ihren Wunsch und nach vorheriger Absprache.
Stornierung eines nicht begonnenen Schwimmkurses
Sollte ein Kurs aus beliebigen Gründen später als sieben Tage vor Kursbeginn storniert werden, fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25€ an, da wir den Platz für Sie reservieren und dementsprechend andere Teilnehmer diesen Platz nicht buchen können.
Corona
Durch Corona kann es sein, dass ein Schwimmkurs unterbrochen werden muss. Dieser wird dann schnellstmöglich fortgesetzt. Alle Buchungen behalten ihre Gültigkeit. Auch eine Umlegung der Kurse in ein anderes Schwimmbad sind möglich.
Sollte eine dieser Bestimmungen nicht zutreffen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. Bei einem solchen Fall, treten an dieser Stelle
die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.
Stand Oktober 2022